Arbeitsrecht ist Richterrecht

Das Arbeitsrecht verändert sich ständig

Dies liegt zum geringeren Teil an gesetzlichen Änderungen aber ganz wesentlich an der sich weiter entwickelnden Recht­sprechung, vor allem auch des Europäisches Gerichtshofes EuGH, die in Deutschland umgesetzt werden muß. Um hier den Überblick zu behalten und die richtigen Ent­scheidungen zu treffen, benötigen Sie kompetente Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Aus diesem Grund haben wir in unserem Büro einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht herausgebildet. In Rechtsanwalt Peter Bischoff, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der seit Jahrzehnten im Arbeitsrecht tätig ist, seit 2003 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht finden Sie einen fachkundigen Ansprech­partner.

Wir beraten ständig Arbeitgeber, Geschäftsführer und Vorstände, Betriebs- und Personalräte, leitende Angestellte und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Kontakt zum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Bischoff

Fachanwalt und Fortbildung im Arbeitsrecht

Die Qualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und regelmäßige Fortbildungen sind im Arbeitsrecht unabdingbar. Denn eine dauerhafte hochwertige Beratung kann nur durch einen Fachanwalt geleistet werden kann. Nur er hat gegenüber der Rechtsanwaltskammer durch eine Fortbildung mit anschließender Prüfung seine Kenntnisse nachgewiesen. Nur ein Fachanwalt ist gesetzlich verpflichtet, Fortbildungen in jedem Jahr wahrzunehmen und zu belegen. Rechtsanwalt Bischoff ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein und Inhaber des bundeseinheitlichen Fortbildungszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer – Q wie Qualität durchgehend seit 2011. Weiter ist er Inhaber der bundeseinheitlichen Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins durchgehend seit 2008.

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Aber Beratung im Arbeitsrecht geht doch auch über Portale oder Rechtsschutzversicherungen?

Die Auskunft über ein Portal oder mit standardisierter Auswertung (legal tec) oder über die Hotline Ihrer Rechtsschutzversicherung muss nicht falsch sein, aber…

Über ein Portal kann aufgrund der Beschränkungen in den Feldern oder der fehlenden Nachfragemöglichkeit der Sachverhalt allensfalls oberflächlich aufgenommen werden. Eine Ferndiagnose mit kurzen Eingabemöglichkeiten würde ein Arzt auch nicht machen. Für Sie geringfügige Abweichungen im Sachverhalt können aber über den Erfolg Ihrer Sache entscheiden.

Wesentlich ist auch unsere Unabhängigkeit, so wie es auch die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) vorschreibt. Es dürfte wohl kein Zufall sein, dass die Auskunft über Portale und legal tec kostengünstig ist aber letztlich zu teuren Prozessen geraten wird. Umgekehrt ist dies bei den Hotlines der Rechtsschutzversicherungen und deren Vertragsanwälten, die  zumeist von einer (weiteren) gerichtlichen Geltendmachung abraten.

Bei uns erhalten Sie eine objektive Beratung und Einschätzung.

Vorteile einer rechtzeitigen außergerichtlichen Beratung

Umfassende rechtzeitige außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung sind wichtig für eine reibungslose Zusammenarbeit im Arbeitsverhältnis. Insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Verhandlung von Aufhebungsverträgen sowie die Verhandlung und Gestaltung von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sind Gegenstand einer Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. So können Auseinandersetzungen sogar mit Androhung gerichtlicher Schritte im ansonsten noch funktionierenden Arbeitsverhältnis vermieden werden.

Achten Sie darauf, ob Ihnen Ihr Berater/in die sofortige gerichtliche Geltendmachung vorschlägt. Häufig dient dies nur dem Gebühreninteresse des Beraters/in und am Ende steht nur die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um außergerichtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Außergerichtliche Leistungen:

  • Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen einschließlich Aufhebungsverträgen
  • Entwurf und Prüfung von vertraglichen Ergänzungen, etwa zu Kurzarbeit, Dienstwagen, betrieblicher Altersversorgung, Homeoffice u.v.m.
  • Entwurf und Prüfung von Arbeitszeugnissen und Beurteilungen
  • Beratung bei arbeitsrechtlichen Einzelmaßnahmen, wie Ermahnungen, Abmahnungen, betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen einschließlich Änderungskündigungen
  • Entwurf und Prüfung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
  • Wahrung von tarif- oder arbeitsvertraglichen Ausschlußfristen
  • Beratung und Betreuung bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

Gerichtliche Vertretung

Im Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl von Fristen für die gerichtliche Geltendmachung, bspw. in Arbeitsverträgen und bei Ausschlussklauseln, aber auch bei Befristungen und Kündigungen, u.v.m. Hier ist eine gerichtliche Geltendmachung unausweichlich. Wir vertreten Sie gerne auch gerichtlich und achten natürlich darauf, dass Ihnen das Verfahren rechtlich aber insbesondere auch wirtschaftlich erhebliche Vorteile bringt.

Weitere Vorgehensweise in Ihrer Sache mit Rechtsanwalt Peter Bischoff

Sie schildern uns den Sachverhalt. Wir erläutern Ihnen sofort, ob wir die Sache übernehmen können und welche Unterlagen wir benötigen.

Dann bieten wir Kontaktmöglichkeiten über eine persönliche Rücksprache, das Telefon, Mail, WhatsApp und Videoanruf. Hierzu bieten wir unsere Online-Terminvereinbarung oder unsere Kontaktseite.

Dann sollten wir über die Erfolgsaussichten und die Strategie sprechen.