Bürokratie-Entlastungsgesetz

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Das Bürokratie-Entlastungsgesetz (BEG IV) ermöglicht seit dem 1. Januar 2025 eine verstärkte Digitalisierung von Arbeitsdokumenten. Wesentliche Arbeitsbedingungen können nun in Textform, beispielsweise per E-Mail, übermittelt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Informationen für Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und druckbar sind.

Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse dürfen künftig elektronisch ausgestellt werden, sofern der Arbeitnehmer zustimmt und eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird.
Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz
Relevante Informationen können digital bereitgestellt werden, z.B. über das Intranet.

Arbeitnehmer-Überlassung

Verträge können in Textform abgeschlossen werden.

Elternzeit und Pflegezeit

Anträge und deren Ablehnung sind in Textform möglich.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,82 EUR pro Stunde. Die Minijob-Verdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 556 EUR monatlich.

Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungsfrist für bestimmte Buchungsbelege wird von zehn auf acht Jahre verkürzt. Unternehmen müssen ihre Datenschutzpraktiken entsprechend anpassen.

Mutterschutz

Die Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz wird unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt.

Ausblick

Diese Änderungen sollen Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität ermöglichen und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand reduzieren.